Daher waren Software Patente auch das Thema unserer Veranstaltung am 10.5.05. Etwa 80 Teilnehmer waren gekommen, um die beiden Referenten zu hören und mitzudiskutieren.
Ansgar Kewitz ist Dipl.-Informatiker und Patentanwalt. In seinem Vortrag stellte er die aktuelle Gesetzeslage dar. Die Folien zu seinem Vortrag finden Sie hier.
Stefan Pollmeier dagegen vertrat als Geschäftsführer eines kleineren Technologieunternehmens die „Anwender“. Seine Vortragsfolien und weitere Informationen und Links zum Thema stehen auf seiner Webseite zum Thema.
Hier ein paar Notizen aus den Vorträgen und der Diskussion:
- Software kann schon jetzt patentiert werden.
- Patente bieten bis zu 20 Jahre Schutz vor Nachahmern.
- Das Urheberrecht schützt Software automatisch.
- Patente muß man dagegen beantragen und sie müssen dann auch erteilt werden.
- Für eine Patentanmeldung braucht man einen Patentanwalt. Das ganze kostet etwa 2.500 Euro für Deutschland, 10.000 für Europa und 5.000 für die USA.
- Patente schützen keine Geheimnisse, Patente werden veröffentlicht. Und umgekehrt kann nichts patentiert werden, was bereits veröffentlicht wurde.
- Viele Software-Patente wurden bisher zu Unrecht erteilt, d.h. sie hätten nach den geltenden Gesetzen nicht erteilt werden dürfen, weil sie z.B. “trivial“ sind, eine naheliegende oder bereits bekannte Lösung beschreiben.
- Wird man verklagt, weil man angeblich gegen ein Patent verstoßen hat, kann es teuer werden. Ist man der Meinung, das Patent sei unberechtigt, kann man es löschen lassen. Dieses Verfahren kostest jedoch etwa 30.000 Euro für den, der den Prozeß verliert.
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